Wir FRANZ DER ZWEITE VON GOTTES GNADEN ERHALTER RÖMISCHER KAISER ZU ALLEN Zeiten. Mehrer des Reiches, König in Germanien, zu Hungarn, Böhmen, Dalmazien, Kroazien, Slovenien, Galizien, Lodomerien og Jerusalem, Erzherzog zu Österreich, Herzog zur Burgund, zu Lothringen,  zu Steier, zu Kärnten und Krain, Grossherzog zu Toscana, Grossfürst zu Siebenbürgen, Markgraf zu Mähren, Herzog zu Brabrant, zu Limburg, zu Lu























(Lu) xemburg und zu Geldern, zu Würtemberg, zu Ober- und Nieder Schlesien. zu Mailand, zu Mantua, zu Farina. Plazenz, Quastalla, Auschwitz und zu Zator, zu Kalabrien, zu Bar, zu Montferrat       und Teschen, Fürst zu Schwaben und zu Charlerville, ophøjet greve til Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Hennegau, zu Kyburg, zu Görz und Gradiska. Markgraf des heiligen römischen Reichs zu Burgund, zu Ober- und Nieder Lausitz, zu Pont à Mouson und zu Nomeny, Graf zu Namur, zu Provins, zu Vaudemont, zu Blankenberg, zu Zütchen, zu Saarwerden, zu Salm und Falkenstein, Herr auf den winsischen Mark und zu Mescheln ect.

















 







BEKENNEN FÜR UNS und unsere Nachkommen am heiligen römischen Reiche öffentlich mit diesem Briefe und thun kund Allermänniglich: Obwohl die Höhe der römisch-kaiserlichen Würde, in welche der allmächtige Gott Uns nach seiner väterlichen Vorsehung gesetzt hat, vorhin mit vielen herrlichen und adeligen Geschlichtern und Unterthanen geziert ist, so sind Wir doch Mehrers geneigt, derjenigen Namen und Geschlechter, welche vortreffliche Sitten und Thaten ausüben sich bestreben, in höheren Ehre und Würd zu setzen, und mit Unseren kaiserlichen  Gnaden zu bedenken, damit noch Andere durch dergleichen milde Belohnung zu bedenken rühmlicher Eigenschaften zur Nachfolge guten Verhaltens und Ausübung adeliger und löblicher Thaten gleichfalls 



















bewogen und aufgemuntert werden.

WENN UNS NUN VON Unserm und des Reichs lieben Getreuen, den kurpfälzischen Kommerzienrath Johann Leopold Michael Bresselau allerunterhänigst vorgetragen worden ist, dass er von Jugend auf durch treuer Geschäftsführung und ehrliche flriessige Verwaltung der ihm anvertrauten Aufträge fas allgemeine Zutrauen sich zu erwerben und zu erhalten bestrebst -, ferner aus aufrichtiger, ächtteuscher biederer Denkungsart in diesem Kriege, im Jahre siebenzehntenhundert drei und neuzig, in den Niederlanden nicht nur für Unsere, sondern auch für die damals koalisierten anderen Armeen die ansehnlichsten und ergiebigsten Lieferungen auf das geschwindeste leleistet -, und deswegen nur die Zufriedenheit und Belobungen der Kommandirenden, sondern selbst der Höfe über seinen dabei an(gewandten)












(ge) wandten Fleis und Pünktlichkeit noch mehr aber über seine Uneigennützigkeit erhalten-, im Herzogthum Neuburg aber das sogenannte Donaumoos käuflich erstanden -, sofort viele Gegenden davon urbar gemacht -, und eine höchstergiebige Torfstecherei zum grossen Nutzendes Landes errichtet -,wodurch er sowohl bayrischer als pfalzneuburgische Landsasse und der Donaumooses Hofmarktsherr auf Karlskron und Karlsruhe geworden, und den Karakter eines kurpfälzischen Kommerzienraths erhalten -, aber mit landsherrlicher Genehmigung alle seine Güter im Pfalzneuburgischen und Bayrischen verkauft und vertauscht -, dagegen aber die im lauenburgischen Kreise in Hinterpommern gelegenen anselichen Rittergüter Schwartow und Massow sammt allen Zuhörungen erworben habe, zu dessen gesetzmässigen Besitz hingegen der Adelstand erforderlich, und er auch, den Reich(adelsstand)












Ehr und Würde zu führen, mit hinlänglichen zeitlichen Glücksgütern versehen sey; Und Uns daher allerunterthänigst gebeten hat, dass Wir ihn samt seiner ehelichen Nachkommenschaft in des römischen Reichs Adelstand mit dem Beinamen von Bressensdorf  mildest zu erheben geruhen mögten, welche allerhöchste Gnade er lebenslänglich mit tiefschuldigstem Danke zu verehren allergehorsamsten Erbitetens sey, wie er dann solches auch wohl thun kann, mag  und soll.

SO HABEN WIR DEMNACH aus erstangeführten und anderen Unser kaiserliches Gemüht bewegende Ursachen, mit  wohlbedachtem Muthe, gutem Rathe und rechtem Wessen, im Johann Michael Bresselau, die kaiserliche Gnade gethan, und ihn sammt seinen ehelichen Leibeserben und derselben Erbens(erben)














(Erbens)erben, beiderlei Geschlechtes, in gerader Linie absteigenden Stammes in des heiligen römischen Reiches Adelsstand gnädigst erhoben, eingestetzt und gewürdigt, auch der Schaar, Gesell- Gemeinschaft anderer adeligen Personen dergestalt zugeeignet zugefügt und verglichen, als ob sie von ihren vier Ahnen väter- und mütterlicher Seits, in solchem Stande hergekommen ungeboren wären.
Thun das, erheben setzen und würdigen sie in des heiligen römischen Reiches Adelsstand aus römisch- kaiserlicher Machtvolllkommenheit; meinen, setzen und wollen, das sie von Jedermann in allen und jeden ehrlich- und adeligen Sachen, Handlungen und geschäften,geitst- und weltlichen, dafür gehalten, geehret, erkennt und geschrieben werden, dazu alle und jede Gnade Ehre, Sitz, Stimme, Vorteil, Freheit, Recht und Gerechtigkeit haben, zu geistlidhen Stellen auf Domstifter, hohen und neideren Aemter und Leben geist. und (weltlichen)














weltlichen nach eines jeden Stifts wohlhergebrachten Gewohnheiten und Statuten, auf- und angenommen werden, nicht minder auch mit allen anderen Unseren und des heiligen römischen Reichs lehens- und turniersgenossenen adeligen Personen zu turnieren, mit ihnen Lehen und alle andere Gerichte und Rechte zu besitzen, Urteile zu schöpfen und Recht zu sprechen, auch derselben theilhaftig, würdig und empfänglich seyn sollen und mögen.

FERNER UND ZU MEHREREM GEDÄCHNIS dieser Unserer kaiserlichen Gnade haben Wir ihm, Leopold Michael Bresselau, seinen Laibeserben und derselben Erbenserbe beiderlei Geschlechts, nachstehendes adelige Wappen beständig also zu führen und gebrauchen gnädiglich gegönnet und erlaubt; als einen von Blau , Silber, Gold und Roth gevierten Schild mit two goldenen Lilien übereinander  im





























ersten, einer aufgerichteten grünen Schlange im zweiten, einem blauen Pfale im dritten und einem halben goldenen Adler im vierten Quartiere. Auf dem Schilde ruht rechtsgekehrt ein goldgekrönter, frei adeliger, offener, blau angeloffen- und rotgefütterter mit Halsschmucke und einer zur Rechten blau- und silbernen, zur Linken aber roth- und goldenen Decke behängter Turniershelm, auf dessen Krone drei Strausenfedern erscheinen,  nemlich eine blaue,silberfarbene und rohte; wie solches Wappen in der Mitte dieses Unseres kaiserlichen Gnadensbrief mit Farben eigentlicher entworfen und gemahlet ist.





































VERLEIHEN MITHIN GÖNnen  und erlauben ihm, Johann Leopold Michael Bresselau, seinen ehelichen und Nachkommen, beiderlei Geschlechtes, absteigenden Stammes, dass 











sie vorbeschriebenes adelige Wappen in allen und jeden ehrlich-redlich und adeligen Sachen, Handlungen und Geschäften, zu Schimpf uns Ernst, in Streiten, Stürmen, Schlachten, Kämpfen und Turnieren, Gestechen, Gefechten, Ritterspielen, Feldzügen, Pannieren, Gezeltaufschlagen, Insiegeln, Petschaften, Kleinodien, Begräbnissen, Gemählden, und sonst an allen Orten und Enden, nach ihren Ehren, Würden. Nothdurft und Wohlgefallen, gebrauchen können und mögen, von Recht und Gewohnheit, unverhindert, Allermänniglich.

WIR HABEN  ÜBER DIESES NOCH  mehrerer Bezeigungen Unserer kaiserlichen Gnade ihm Johann Leopold Michael Bresselau, seinen ehelichen Leibeserben und derselben Erbenserber beiderlei Geschlechts, in gerader Linie, beidelei Geschlechts, in gerader aufsteigenden  Stammes gnädiglich gegönnet und erlaubtet, dass sie nun hinführo in ewige Zeiten











gegen Uns uns Unsere Nachkommen am heiligen Reiche,  römische Kaiser und Könige  und deren Kanzleien und sonst Jedermann in allen ihren Reden, Schriften, Titeln, Insiegeln, Handlungn und Geschäften sich  Bresselau von Bressensdorf  wie nichts weniger von allen ihren darmal mit rechtmäsigem Titel besitzenden oder künftig noch überkommenden Gütern nennen und schreiben, auch sie also von Jedermann genennet und geschrieben werden sollen und mögen.

GEBIETEN DARAUF ALLEN und jeden Kurfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Landmarschallen, Landeshauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomen, Vögtern, Pflegern, Verwesern, Amtleute, Landrichtern, Schultheisen, Bürgermeister, Richtern. Räthen.
















Kundigern der Wappen, Ehrenholden, Persevanten, Bürgern, Gemeinden und sonst allen anderen Unseren und des Reichs Unterthanen  und Getreuen, was Würden, Standes oder Wesens die seyn, ernst- und Festlich mit diesem Briefe, und wollen, dass sie oftgenannten Johann Leopold Michael Bresselau von Bressensdorf, seine   ehelichen Leibeserben und derselben Erbenserber  beiderlei Geschlechts, in gerader Linie, beidelei Geschlechts, in gerader aufsteigenden  Stammes für und für in ewige Zeiten als Unsere und des heiligen römischen Reischs  rechtgeborene  lehens- und turniersgenossene adelig Personen erkennen, ehren und würdigen, an oberzehlten Unseren kaiserlichen Gnade, Ehern Würden, Vorteilen, Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, Erhebung in das heilgen römischen Reichs Adelstand, adeligen Wappen, Kleinode und Benamsung nicht hindern noch irren, sondern sie deren allen ruhiglich freuen, gebrauche geniessen und ganzlich dabei bleiben lassen, dawider nicht zu thun noch dies jemand zu thun gestattet








in keine Weise noch Wege, als lieb einem Jeden sey, Unsere und des heiligen römischen Reiches schwere Ungnade uns Strafe, und dazu eine Pön von fünfzig Mark lötigen Guldes zu vermeiden, die ein Jeder so oft er freventlich hierwider  thäte, Uns halb in Unsere und des heiligen römischen Reisches Kammer und den anderen halben Theil oftgemeldetem Johann Leopold Michael Bresselau von Bressensdorf, oder seinen   ehelichen Leibeserben und derselben Erbenserber  beiderlei Geschlechts, in gerader Linie, beidelei Geschlechts, in gerader aufsteigenden  Stammes so hierwider beileidigt würden unnachlässig zu bezahlen verfallen seyn solle; dach Uns und dem  heiligen römisch Reischs an Unsere und sonst Jedermann an seinen Rechten und Gerechtigkeiten unvergriffen und unschädlich. 
Mit Urkunde dieses Briefes, besiegelt mit Unserem kaiserliche anhängende Insiegel, der gegeben ist zu Wien, den fünf und zwanzigsten Tag, Monats November nach Kristi, Unsers lieben Herrn und Seligmachers gnaden(reicher) Geburt








gnaden(reicher) Geburt im achtzehnhunderten, Unserer Reiche, des römischen, wie auch des hungarischen und böhmichen im neunten Jahrei.


gez. Frans II.


















Ad Mandatum Sac. Caes.
Majestatis proprium

Pa Hans hellige Majestæts, Kejserens egen befaling



 

gez. Peter Anton Freiherr v. Frank mpp

 








(Kejserens  segl, insiegel)




















En oversættelse til dansk findes under Historei - Adelsdiplom (Fritz von Bressendorff)
 
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